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   OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 60 PV 5.16   

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https://dejure.org/2016,43610
OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 60 PV 5.16 (https://dejure.org/2016,43610)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.12.2016 - 60 PV 5.16 (https://dejure.org/2016,43610)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 60 PV 5.16 (https://dejure.org/2016,43610)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Wählbarkeitsvoraussetzung zu einer Jugend- und Auszubildendenvertretung; (keine) Wählbarkeit einer Dienstkraft für die Dauer eines unbezahlten Sonderurlaubs; Anfechtbarkeit der Wahl bei Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften seitens eines Personalrats oder örtlichen ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 12 Abs 2 PersVG BE, § 20 S 1 PersVG BE, § 22 Abs 1 PersVG BE, § 60 Nr 1 PersVG BE, § 60 Nr 2 PersVG BE, § 61 Abs 1 PersVG BE, § 62 Abs 1 PersVG BE, § 69 Abs 1 S 1 PersVG BE, § 5 ... Abs 2 Nr 12 PersVGWahlO BE, § 15 Abs 1 PersVGWahlO BE, § 15a PersVGWahlO BE, § 22 PersVGWahlO BE, § 28 TV-L
    Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung; Wahl zur -; Rücktritt der-; Stufenvertretung; Wahlanfechtung; in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft; Wahlvorschriften; Wahlrecht; Wählbarkeit; Wahlverfahren; wesentliche Vorschriften; Verstoß; Erkennbarkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 221/93

    Aufhebung einer Sonderurlaubsvereinbarung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 60 PV 5.16
    Unstreitig ruhten im Wahlzeitraum die Hauptrechte und -pflichten aus dem Arbeitsvertrag zwischen Frau R... und dem Land Berlin (zu dieser Folge des Sonderurlaubs nach der vergleichbaren Regelung in § 50 Abs. 2 BAT vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. September 1994 - 9 AZR 221/93 -, juris Rn. 11 ff.), und somit u.a. auch das Weisungsrecht des Arbeitgebers.

    Die Sinnhaftigkeit der Wahl einer von vornherein für die Dauer des - übrigens nicht ohne weiteres einseitig vom Beschäftigten zu beendenden (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. September 1994 a.a.O.) - Sonderurlaubs verhinderten Jugendvertreterin drängt sich auch nicht ohne weiteres auf.

  • BVerwG, 10.01.2007 - 6 PB 18.06

    Berufsbezeichnung im Wahlvorschlag; Prüfung durch den Wahlvorstand;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 60 PV 5.16
    Deshalb sollen nur solche unbeanstandet gebliebenen Mängel zur Wahlanfechtung berechtigen, welche der Wahlvorstand kannte oder doch bei der gebotenen Sorgfalt leicht hätte erkennen können; letzteres sei bei offensichtlichen Mängeln der Fall (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2007 - BVerwG 6 PB 18.06 -, juris Rn. 13, und Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Februar 1962 - 1 ABR 5/61 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 11.10.2013 - 6 PB 27.13

    Agentur für Arbeit; Geschäftsführung als Dienststellenleiterin; Vertretung durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 60 PV 5.16
    Ohne das neben der Beschäftigteneigenschaft erforderliche Merkmal der Dienststellenzugehörigkeit wäre die Vorschrift des § 62 Abs. 1 PersVG Berlin nicht handhabbar, weil ersichtlich nicht alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Berlin bei der Zahl der Mitglieder der Jugendvertretung in jeder einzelnen Dienststelle Berücksichtigung finden können (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2013 - BVerwG 6 PB 27.13 -, juris Rn. 8, zur vergleichbaren Regelung in § 16 Abs. 1 BPersVG).
  • BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95

    Antragsbefugnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren; Amtszeit des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 60 PV 5.16
    Wesentliche Vorschriften sind jedenfalls alle zwingenden Vorschriften des Gesetzes und der Wahlordnung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. November 1997 - BVerwG 6 P 12.95 -, juris Rn. 13 m.w.N., vgl. auch Beschluss des Senats vom 13. September 2005 - OVG 60 PV 17.05 -, juris Rn. 16), also auch die Vorschriften über die Wählbarkeit und die Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand.
  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88

    Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 60 PV 5.16
    Dem die Wahl Anfechtenden ist ein schutzwürdiges Interesse an der gerichtlichen Klärung weiterhin zuzubilligen, wenn die Entscheidung wegen Ablaufs der Amtszeit zwar keine gestaltende Wirkung mehr entfalten kann, jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass sich der tatsächliche Vorgang, der - wie hier - den Antrag auf Ungültigkeitserklärung der Wahl ausgelöst hat, wiederholen wird und sich die an ihn anknüpfenden Rechtsfragen unter denselben Verfahrensbeteiligten erneut stellen werden (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 2.88 -, juris Rn. 13 ff. für den vergleichbaren Fall des Endes der regelmäßigen Amtszeit der Jugendvertretung).
  • LAG Brandenburg, 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Verstoß gegen eine "Muss-Vorschrift"; Verstoß

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 60 PV 5.16
    Außer in den genannten Sonderfällen lässt die Rechtsprechung einen objektiven Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften für die Wahlanfechtung ausreichen (vgl. z.B. LAG Brandenburg, Beschluss vom 27. November 1998 - 5 TaBV 18/98 -, juris Rn. 57, und Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 22. Mai 2002 - 2 BV 148/02 -, juris Rn. 35 jeweils zu der gleichlautenden Regelung in § 19 Abs. 1 BetrVG; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 17 P 99.328 -, juris Rn. 20, zur identischen Regelung in Art. 25 Abs. 1 BayPVG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2005 - 60 PV 17.05

    Möglichkeit einer Beeinflussung des Wahlergebnisses und der Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 60 PV 5.16
    Wesentliche Vorschriften sind jedenfalls alle zwingenden Vorschriften des Gesetzes und der Wahlordnung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. November 1997 - BVerwG 6 P 12.95 -, juris Rn. 13 m.w.N., vgl. auch Beschluss des Senats vom 13. September 2005 - OVG 60 PV 17.05 -, juris Rn. 16), also auch die Vorschriften über die Wählbarkeit und die Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand.
  • ArbG Frankfurt/Main, 22.05.2002 - 2 BV 148/02

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 60 PV 5.16
    Außer in den genannten Sonderfällen lässt die Rechtsprechung einen objektiven Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften für die Wahlanfechtung ausreichen (vgl. z.B. LAG Brandenburg, Beschluss vom 27. November 1998 - 5 TaBV 18/98 -, juris Rn. 57, und Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 22. Mai 2002 - 2 BV 148/02 -, juris Rn. 35 jeweils zu der gleichlautenden Regelung in § 19 Abs. 1 BetrVG; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 17 P 99.328 -, juris Rn. 20, zur identischen Regelung in Art. 25 Abs. 1 BayPVG).
  • BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61

    Beachtung von Wahlanfechtungsgründen von Amts wegen - Prüfungspflicht des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 60 PV 5.16
    Deshalb sollen nur solche unbeanstandet gebliebenen Mängel zur Wahlanfechtung berechtigen, welche der Wahlvorstand kannte oder doch bei der gebotenen Sorgfalt leicht hätte erkennen können; letzteres sei bei offensichtlichen Mängeln der Fall (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2007 - BVerwG 6 PB 18.06 -, juris Rn. 13, und Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Februar 1962 - 1 ABR 5/61 -, juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 08.12.1999 - 17 P 99.328
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 60 PV 5.16
    Außer in den genannten Sonderfällen lässt die Rechtsprechung einen objektiven Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften für die Wahlanfechtung ausreichen (vgl. z.B. LAG Brandenburg, Beschluss vom 27. November 1998 - 5 TaBV 18/98 -, juris Rn. 57, und Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 22. Mai 2002 - 2 BV 148/02 -, juris Rn. 35 jeweils zu der gleichlautenden Regelung in § 19 Abs. 1 BetrVG; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 17 P 99.328 -, juris Rn. 20, zur identischen Regelung in Art. 25 Abs. 1 BayPVG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - 60 PV 5.17

    Gesamtpersonalrat; Wahl; Wahlanfechtung; Dienstkraft; Arbeitnehmer; Charité;

    Die Wahlberechtigung setzt jedoch unausgesprochen, aber zwangsläufig neben dieser Dienstkrafteigenschaft die Zugehörigkeit zu derjenigen Dienststelle voraus, in der die Personalvertretung gewählt werden soll (vgl. Beschluss des Senats vom 1. Dezember 2016 - OVG 60 PV 5.16 -, juris Rn. 28 ff.).

    Als wesentlich im Sinne des § 22 Abs. 1 PersVG Berlin sind jedenfalls alle zwingenden Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung anzusehen, also auch die Vorschriften über die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit in § 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 PersVG Berlin (vgl. Beschluss des Senats vom 1. Dezember 2016 - OVG 60 PV 5.16 -, juris Rn. 34 m.w.N.).

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